Bonusheft
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt können bares Geld wert sein.
Bis zum 18. Lebensjahr 2 Mal pro Kalenderjahr (1 Mal pro Kalenderhalbjahr).
Ab dem 18. Lebensjahr 1 Mal pro Kalenderjahr.
Die Vorsorgeuntersuchung ist 2 Mal im Kalenderjahr kostenfrei, einmal pro Kalenderhalbjahr, wobei mind. 4 Monate zw. den einzelnen Untersuchungen liegen müssen.
Wer ein lückenloses Bonusheft führt, erhält von seiner Gesetzlichen Krankenkasse im Falle von Zahnersatz einen erhöhten Festkostenzuschuß auf die Regelversorgung:
20% bei lückenloser Führung über 5 Jahre
30% bei lückenloser Führung über 10 Jahre
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Fehlt in einem Jahr eine Untersuchung, so verfällt der gesamte Bonus und alles beginnt bei Null und der Bonus muß wieder über die Jahre neu erworben werden. |