Steuern sparen
Ausgaben für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Implantologie können nach § 33 des Einkommensteuergesetzes, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens übersteigen.
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.