Die Kostenübernahme für eine Wurzelkanalbehandlung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen unterliegt bestimmten Einschränkungen.
Eine Wurzelkanalbehandlung bei den großen Backenzähnen darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur unter folgenden erweiterten Bedingungen erfolgen:
- Der Zahn steht in einer geschlossenen Zahnreihe.
- Die Verkürzung der Zahnreihe kann vermieden werden.
- Funktionstüchtiger Zahnersatz kann erhalten werden.
- Die Wurzelkanäle eines Zahnes können alle bis zur Wurzelspitze lege artis versorgt werden.
- Der Zahn muß erhaltungswürdig sein.
Fällt ein zu behandelnder Zahn nicht unter diese Kriterien, so kann er nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen wurzelkanalbehandelt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in solch einem Fall nur die Kosten für die Extraktion des Zahnes. Wünscht der Patient den Erhalt eines solchen Zahnes, so muß er für die Kosten hierfür selbst aufkommen.
Private Krankenkassen übernehmen die Wurzelkanalbehandlung ohne diese Einschränkungen, allerdings muß auch hier der Zahn erhaltungswürdig sein und eine Erfolgsaussicht bestehen. |