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Dr. Michael Doerner Zahnarzt Angelbachtal  Abstand

Lachgas-Sedierung

 

Geschichte:

Lachgas ist ein farb-, und geschmackloses, leicht süßlich riechendes Gas, das 1772 von Joseph Priestley entdeckt und erstmals 1844 von Horace Wells als Sedierung bei einer zahnärztlichen Behandlung eingesetzt wurde.

Einsatz:

Lachgas eignet sich bei fast jedem Patienten und in fast jedem Lebensalter zur Beruhigung/Angstlösung (Sedierung). Es handelt sich hier um die minimalste aller Sedierungsformen.

In der Zahnmedizin findet es hauptsächlich Anwendung bei Kindern und ängstlichen Patienten, aber auch bei Patienten mit starkem Würgereiz und Schluckreflex.

Wirkungsweise:

Lachgas bewirkt eine innere Ruhe, entspannt und minimiert das Schmerzempfinden.
Angst und Verspannungen lösen sich und es stellt sich ein Gefühl der Geborgenheit ein.

Vorteilhaft ist, daß die Wirkung des Gases nur von kurzer Dauer ist, d.h. schon 5-10 Minuten nach Beendigung der Behandlung ist die Wirkung nicht mehr wahrnehmbar.
Lachgas verläßt den Körper direkt nach der Behandlung.

Da es sich hier um eine minimale und keine tiefere Sedierungsform, bzw. Voll-Narkose handelt, kann auf eine Anästhesie nicht verzichtet werden.

Behandlung:

 

  Der Patient atmet über eine kleine Nasenmaske das Gemisch aus Sauerstoff    und Lachgas ein.
Der Zahnarzt steigert langsam die Dosis ( max. 70% Lachgas ), bis der Patient völlig entspannt und angstfrei ist (= minimale Sedierung ).
Jetzt kann die Behandlung beginnen. Diese sollte jedoch nicht länger als ca. 3 Stunden dauern.
Nach der Behandlung erhält der Patient für ca. 5 Minuten reinen Sauerstoff zum einatmen, danach ist in der Regel die Wirkung der Lachgas-Sedierung aufgehoben und der Patient kann die Praxis alleine verlassen.
Zur Sicherheit empfehlen wir, daß der Patient nach der Behandlung noch ca. 10 Minuten im Wartezimmer Platz nimmt.

 

Nebenwirkungen:

In seltenen Fällen Übelkeit und Erbrechen.

Sicherheit:

Die Lachgas-Sedierung ist eine sehr sichere Behandlungsmethode.
Da es sich um keine Voll-Narkose, sondern um eine Sedierung handelt, wird kein Anästhesist benötigt.
Der Patient bleibt während der Behandlung jederzeit ansprechbar und kann mit dem Behandler problemlos kommunizieren.

Das in unserer Praxis verwendete Lachgasgerät  ist vollständig in Europa produziert und verfügt über spezielle Sicherheitssysteme:

- Nitrolock: Lachgasabschaltung, wenn kein Sauerstoff fließt.

- Konzentrationsbegrenzung: Maximal 70% Lachgas, somit ist gewährleistet, daß immer mind.  30% Sauerstoff  eingeatmet wird.

- Das Gerät ist rein mechanisch, also sehr zuverlässig und benötigt keine Batterien oder Stromanschluß.

In den USA und Großbritannien ist der millionenfache Einsatz/Jahr von Lachgas in der zahnärztlichen Praxis längst Alltag. In Europa ist diese Behandlungsmethode zwischenzeitlich auch wieder auf dem Vormarsch und wird in immer mehr Praxen angeboten.

Kontraindikationen:

Einschränkungen bzw. Kontraindikationen der Lachgas-Sedierung bestehen:

- Bei eingeschränkter oder behinderter Nasenatmung.

- In der Schwangerschaft.

- Bei Lungenemphysem.

- Bei luftgefüllten Höhlen u. Räumen, z.B. frische Augenoperationen oder Mittelohrentzündung.

- Bei chronischen, obstruktiven Lungenerkrankungen ( COPD ).

- Bei neuromuskulären Störungen, z.B. Multiple Sklerose.

- Bei Bleomycinpräparaten ( Krebstherapie ).

- Bei Vitamin B12- oder Folsäuremangel/- störungen.

- Bei beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit.

- Bei Patienten mit hochgradiger geistiger Behinderung.

- Bei schweren Psychosen und Angstzuständen.

- Bei Platzangst ( Claustrophobie ).

- Bei Einnahme von Psychopharmaka.

- Bei Drogen- und / oder Alkohol-Mißbrauch.

- Bei Personen im Entzug von Rauschmitteln.

- Bei vorheriger Einnahme etwaiiger Beruhigungs- und/oder Sedierungsmedikamenten.

Ebenfalls nicht geeignet ist die Lachgas-Sedierung bei Kleinkinder unter 4 Jahren und bei kooperationsunwilligen Kindern oder bei ausgeprägten Phobien, da eine gewisse Mitarbeit des Patienten erforderlich ist.

 

Die Lachgas-Sedierung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und auch bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gewährleistet.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden.