Röntgen
Eine vollständige Diagnostik ist ohne begleitendes Röntgenbild nicht möglich.
Die visuelle Inspektion der Mundhöhle und der Zähne reicht oftmals nicht aus, um einen Erkrankung auszuschliessen.
Nicht selten verbirgt sich eine Karies unter einer Füllung, einer Krone oder im Zahnzwischenraum, an einer Stelle, die mit dem bloßen Auge nicht sichtbar ist.
Entzündungen an der Wurzelspitze sind ohne Röntgenbild genauso wenig zu erkennen, wie z. B. ein im Knochen liegender Zahn, ein Wurzelrest, der Zustand der Kieferhöhle, das Kiefergelenk etc.
Dem Zahnarzt stehen folgende Arten des Röntgenbildes, bzw. der Technik zur Verfügung:
Die Panoramaschichtaufnahme ( PSA ):
Auch OPG genannt. Hierbei handelt es sich um eine extraorale Übersichtsaufnahme, d. h. der Röntgenfilm befindet sich außerhalb des Mundes. Sie erfasst alle Zähne, den gesamten Kieferknochen, die Nasenhöhlen, die Kieferhöhlen und die Kiefergelenke.
Es lassen sich kariöse Defekte an den Zähnen, Entzündungen im Kieferknochen, Zysten, verlagerte Zähne oder Nichtanlagen etc. darstellen und beurteilen.
Bei kleineren, unklaren Strukturen, wie z. B. kleine Zahnzwischenraumkaries, wird jedoch eine weitere diagnostische Abklärung durch einen Zahnfilm notwendig.
Zahnfilm:
Hierbei handelt es sich um eine kleine intraorale Röntgenaufnahme, bei der der Röntgenfilm im Munde des Patienten, ganz nahe am Zahn platziert wird.
Die Detailschärfe ist höher als bei der PSA, es können aber max. 4 Zähne incl. deren Wurzel auf einem Film erfasst werden. Kieferhöhle, Kiefergelenk etc. können hiermit nicht geröntgt werden.
Man bedient sich dieser Zahnfilme, um den Alveolarknochen, einen Zahn oder eine kleine Zahngruppe zu röntgen, bei Wurzelkanalbehandlungen um die Länge der Wurzel zu bestimmen, bzw. zur Beurteilung einer Wurzelfüllung oder ergänzend zu einem PSA, wenn es um eine größere Detailschärfe geht.
Um alle Zähne mit Zahnfilmen erfassen zu können, benötigt man mind. 8 Aufnahmen.
Bissflügelaufnahmen:
Hierbei handelt es sich um einen speziellen Technik, die zur alleinigen Alveolarknochen- und Kariesdiagnostik eingesetzt wird. Man erfasst bei den Seitenzähnen lediglich die Zahnkronen und den Alveolarknochen. Die Wurzeln und tiefere Knocheneinbrüche am Alveolarknochen sind jedoch nicht zu beurteilen.
Analoges Röntgen:
Hierbei wird ein Röntgenfilm durch die Röntgenstrahlen belichtet und anschließend im Entwicklungsgerät konventionell entwickelt. Dies kann bis zu 10 min. dauern.
Um die Strahlung möglichst gering zu halten, sind die Filmkassetten mit Verstärkerfolien ausgestattet.
Diese reduzieren die benötigte Röntgenstrahlung.
Die Strahlenbelastung beträgt hier bei einer PSA ca. 7-10 µSv, bei einem Zahnfilm ca. 2,5 µSv. Das Bild besteht aus einer Folie mit hoher Detailschärfe, die problemlos 30 Jahre und länger archiviert werden kann.
Digitales Röntgen:
Hier werden die Röntgenstrahlen von einem Sensor oder einer Speicherfolie erfasst und in digitale Signale umgewandelt. Das Ergebnis kann nahezu sofort auf dem Monitor betrachtet werden.
Strahlenbelastung:
Um für Sie die Strahlenbelastung so gering als möglich zu halten, ist es wichtig eine gute Qualität der Röntgenbilder zu erlangen.
Bei korrekt durchgeführter Anfertigung, ist das analoge Röntgenbild dem digitalen Röntgenbild überlegen und das bei nur geringfügig höherer Strahlenbelastung.
Es wurden aber auch schon digitale Röntgengeräte getestet, deren Strahlenbelastung über der der analogen Röntgengeräte gelegen hat.
Der Mensch nimmt pro Jahr ca. 2,4 mSv (= 2400 µSv), = ca. 6,5 µSv pro Tag, durch natürliche Strahlung auf: Beim Fliegen, im Hochgebirge, Strahlung aus dem All, aber auch Strahlung durch Mineralien in der Erde, in Baustoffen, in Mineralwässern, sogar aus Backpulver.
Zum Vergleich:
Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück belastet mit ca. 120 µSv.
Ein PSA mit ca. 7-10 µSv.
Ein Zahnfilm mit ca. 2,5 µSv.
D. h. anstelle des Fluges können Sie ca. 12-17 PSA anfertigen lassen.
Die natürliche Strahlung hat das Potential von ca. 240-342 PSA pro Jahr.
Röntgen in der Schwangerschaft:
Hier sollte nach Möglichkeit auf ein Röntgenbild verzichtet werden, insofern es nicht zwingend erforderlich ist.
Besonders problematisch ist dies in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten, da hier durch eine erhöhte Zellteilung die größte Gefahr einer Schädigung besteht.
Die Patientin ist zwar durch gute Abschirmung der Strahler und einer Bleischürze vor äußerlicher Streustrahlung geschützt, nicht jedoch vor innerer Streustrahlung im Körper.
Bei einem PSA liegt die Strahlendosis am Uterus bei unter 1 µSv.
(Sv = Sievert = Maßeinheit der effektiven Strahlendosis)
(1Sv = 1000 mSv)
(1mSv = 1000 µSv)