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EHEC

EHEC = Enterohämorrhagische Escherichia coli



Escherichia coli ( E. coli ) sind Darmbakterien, die in unterschiedlichen krankheitsauslösenden und nicht-krankheitsauslösenden Stämmen vorkommen.

Mehrere nicht-krankheitsauslösende Stämme kommen in unserer natürlichen Darmflora vor.

Bei dem bereits 1977 aufgetretenem EHEC  handelt es sich um einen Bakterienstamm, der beim Menschen eine blutige Durchfallerkrankung auslösen kann.
EHEC besitzt ein bestimmtes Hüllenprotein, mit dem es sich an der Darmschleimhaut anheftet.
Es ist in der Lage ein neurotoxisches und nekrotisierendes Toxin und ein blutzellenzerstörendes Toxin zu produzieren.

Vorkommen:

Die Erreger treten weltweit auf.
Besonders kommen sie im Darm von Wiederkäuern ( Rinder, Ziegen, Schafen etc. ) vor.

Übertragung:

Übertragen werden sie, wenn man mit belasteten Fäkalien in Berührung kommt. Dies kann durch direkten Kontakt mit Fäkalien, aber auch durch verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmitteln geschehen.
Bereits geringe Menge von Bakterien können eine Ansteckung auslösen.

Verlauf:

Nach einer Inkubationszeit von 3-4, manchmal auch bis zu 10 Tagen, tritt ein Brechdurchfall auf, der sich zu einer blutenden Darmentzündung ( enterohämorrhagischen Colitis ) entwickeln kann.
Die von E. coli produzierten Toxine zerstörend die Zellen der Darmwand und der Blutgefäße, besonders in Nieren und Gehirn.
Als Komplikation kann ein HUS ( hämolytisch-urämisches-Syndrom ) auftreten. Es handelt sich um eine Erkrankung der kleinen Blutgefäße. Dabei werden Blutzellen zerstört und die Nierenfunktion geschädigt, bis hin zum Ausfall der betroffenen Niere.
Die Erreger werden normalerweise in einem Zeitraum von  5 - 20 Tagen wieder ausgeschieden.

Therapie:

Die Krankheit wird symptomorientiert behandelt, da der Einsatz von Antibiotika keinen Erfolg verspricht, die Krankheit eher noch verlängern kann:

Ersatz des Wasser- und Elektrolytverlustes.
Anregung der Urinausscheidung.
Bluttransfusionen.
Plasmaaustausch.
Blutwäsche.

Meldepflicht:

Der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion ist nach §6 Des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG) in Deutschland meldepflichtig.