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Amalgam-Füllung

 

 

 

Seit 1820 wird Amalgam in der Zahnheilkunde verwendet.

Unter Amalgam versteht man eine Legierung des Quecksilbers mit anderen Metallen, z. B. Silber, Zinn, Kupfer, Indium, Zink.

Der in der Zahnfüllungen enthaltene Quecksilberanteil beträgt 50%.

Es handelt sich um einen preisgünstigen, leicht zu verarbeitenden Werkstoff mit relativ langer Lebensdauer.

Probleme können auftreten, wenn die Füllung in direktem Kontakt mit einer anderen Metall-Füllung, z. B. Gold, Nichtedelmetall etc., gelegt werden muss. Hier kommt es zu einer elektrochemischen Reaktion, bei der Ionen in Lösung gehen, dabei kann es zu einer Beschädigung einer benachbarten hochwertigeren Restauration kommen. Der Pat. verspürt evtl. einen " Staniolpapiergeschmack ".

Beim Legen der Füllung und durch elektrochemische Korrosion gelangen Quecksilberionen in den Organismus, durch Abrasion die Schwermetalle Kupfer und Zinn.
Quecksilber wird vor allem über Quecksilberdampf in den Organismus aufgenommen und dort besonders im Fettgewebe angereichert.
Eine Neurotoxische Wirkung ist nicht ausgeschlossen, da Nervgewebe von Fettgewebe umgeben ist.
Quecksilber wird im Zentralnervensystem und in der Niere eingelagert.
Bei einer längeren, und/oder zu hohen Belastung durch Quecksilber, kann es zu Mattigkeit, Schwindel, Schlaflosigkeit, Gedächtnisschwund, Verminderung der Konzentrationsfähigkeit, Übererregbarkeit, Kopfschmerzen, Zittern, Haarausfall, Depressionen etc. kommen.
Bei nachgewiesener zu hoher Quecksilberbelastung kann diese durch eine sogenannte Ausleitung mit Hilfe von Chelatbildnern wie DMPS oder DMSA gemindert werden. Dies sollte allerdings unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgen, auf keinen Fall in Eigentherapie.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) empfiehlt Amalgam nicht bei Quecksilber-Allergikern, Schwangeren, Stillenden und Nierenkranken anzuwenden.

Auch bei Kindern unter 6 Jahren, besonders aber unter 3 Jahren, sollte auf Amalgam verzichtet werden.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen erhalten unter folgenden Bedingungen eine Kunststoff-Füllung auf Kosten ihrer Krankenkasse:

Durch Allergie-Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam.
Durch Attest nachgewiesenen Nierenschaden.


Hinweis für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen:
Amalgam-Füllungen gehören zur Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung von Zahndefekten im Seitenzahnbereich.
Sie sind für die Versicherten zuzahlungsfrei.