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Gold-Füllung

 

 

 

 

Auch Gold-Einlagefüllung oder Gold-Inlay genannt.

Es handelt sich um eine hochwertige Füllung aus einer Goldlegierung.
In der Legierung enthalten sind Edelmetalle ( Gold, Silber, Platin ), aber auch Nichtedelmetalle.
Diese sind notwendig, um der Legierung die notwendige Härte zu verleihen. Reines Gold wäre zu weich, es würde sich unter dem Kaudruck verformen.
Gold-Füllungen werden in der Zahnmedizin als hochwertige Füllungen schon sehr lange verwendet.
Sie haben eine lange Lebensdauer und enthalten keine schädlichen Stoffe.
Ausnahme: Es besteht eine Allergie gegen eines der in der Legierung enthaltenen Metalle.

Nachteilig ist ihre Farbe, aber auch, dass wenn es zum Kontakt mit anderen Metall-Füllungen kommt, eine elektrochemische Reaktion abläuft ( z. B. Staniolpapiergeschmack ).
Beim Röntgen ist es wie bei allen Metall-Füllungen, man erkennt nicht wie es unter der Füllung aussieht und auch die Füllungsränder sind nur bedingt beurteilbar.
Anfänglich kann eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Temperaturen bestehen. Metall-Füllungen leiten Temperatur besser als z. B. Keramik-Füllungen.

Auch bei dieser Füllung sind 2 Behandlungssitzungen notwendig:

In der 1. Behandlungssitzung wird das Inlay, nach Entfernung einer alten Füllung oder einer Karies, nach besonderen Vorgaben präpariert und abgeformt. Anschließend wird der Zahn bis zur nächsten Behandlungssitzung mit einem Provisorium versorgt.

Im Zahntechnischen Labor wird zunächst ein Gipsmodell des Zahnes erstellt. Hierauf wird das Inlay in Wachs modelliert, dieses in eine Gipsform eingegossen und im Ofen erhitzt, damit das Wachs ausbrennt.
Die Goldlegierung wird verflüssigt und unter Druck in die entstandene Hohlform gegossen.
Nach dem Abkühlen wird das Inlay aus der Gussform entfernt, gesäubert, auf das Gipsmodell aufgepasst und auf Hochglanz poliert.

In der 2. Behandlungssitzung wird das Inlay nun am Patienten eingepasst und anschließend einzementiert.

Hinweis für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen:
Gold-Füllungen sind keine Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung von Zahndefekten im Seitenzahnbereich.
Sie sind für die Versicherten zuzahlungspflichtig.