

Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen:
Die Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen muß lt. Gesetzgeber ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein:
Im kaubelasteten Seitenzahnbereich, ein selbstadhäsives Füllungsmaterial, z.B. Glasionomer-Zemente.
Im Frontzahnbereich eine einfach geschichtete Composite-Füllung.
Als Provisorium eine Zement-Füllung.
Wählt der Pat. eine Versorgung über diese ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Versorgung hinaus, z.B. Composite-Füllung nach dem Dentin-Adhäsiv-Verfahren, Keramik/Gold-Inlays, so muß er den Differenzbetrag hierzu selbst tragen.
Private Krankenkassen:
Die Versorgung unterliegt keinen solchen Einschränkungen. |