Zusatzversicherung
Seit den letzten Gesundheitsreformen müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen für eine gute Zahnersatz-Versorgung deutlich mehr hinzubezahlen.
Verschiedene Privatversicherer bieten sogenannte Zahnersatz-Zusatzversicherungen an, die im Falle eines Falles eine adäquate Versorgung bezahlbar machen.
Eine solche Versicherung abzuschließen macht durchaus Sinn, auch dann, wenn man gerade kein zahnärztliches Problem hat. Man müßte sogar sagen "gerade dann".
Ein kleines Malheur ist schnell passiert, ein anregendes Gespräch - ein Olivenkern - ein kräftiger Biss-etc.
Jetzt kann es unter Umständen schon teuer werden. Schön, wenn jetzt jemand da ist, der die Kosten hierfür übernimmt oder wenigstens im Rahmen hält.
Hier kann eine Zahnersatz-Zusatzversicherung hilfreich sein. Allerdings muss diese bereits bestehen und die Wartezeit verstrichen sein.
Eine Versicherung dann abzuschliessen, wenn das Malheur passiert ist, macht keinen Sinn.
Die Versicherung wird die Übernahme der Kosten verweigern.
Sie werden auch keine Vollkasko-Versicherung für Ihr Auto finden, wenn Sie dieses bereits an die Wand gefahren haben.
Vergleichen Sie die auf dem Markt befindlichen Angebote gut. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich.
Suchen Sie nicht unbedingt nach den Günstigsten, denn Sie erhalten immer das, wofür Sie bezahlen.
Evtl. hilfsreich könnte folgender Link sein:
Zusatzversicherung Info LZKBW.
Achtung:
Lesen Sie sorgfältig die Versicherungsbestimmungen gut durch, damit es später nicht zu einem bösen Erwachen kommt. Bedenken Sie immer, die Versicherung ist kein Wohltäter, sie will an Ihnen verdienen und möglichst jedes Risiko ausschliessen, folglich sichern sich die Versicherungen gut ab. Vermeintlich günstige Angebote stellen sich hinterher meist als Flop dar.
Wirbt eine Versicherung damit keine Gesundheitsprüfung durchzuführen, so suchen Sie mit dem Vergrößerungsglas im Kleingedruckten, denn hier werden Sie fast immer den Passus finden: Für die bei Vertragsabschluss fehlenden und noch nicht ersetzten Zähnen besteht kein Versicherungsschutz.
Eine Gesundheitsprüfung wird hier nicht gebraucht, denn die Zähne werden sofort ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz erlischt auch dann, wenn Ihnen vor Vertragsabschluss bekannt war, dass Sie Zahnersatz benötigen. Die Versicherungen erfragen dies bei Einreichung des Kostenvoranschlages, spätestens jedoch bei Einreichung der Rechnung, bei Ihrem derzeitigen Behandler, aber auch bei Ihren Vorherigen. Mogeln hilft nichts, denn die Versicherungen haben kompetente zahnärztliche Berater.
Sind Sie unsicher, so fragen Sie Ihren Zahnarzt um Rat, er wird Sie im Rahmen seines Wissens gerne unterstützen.