Versiegelung
Backenzähne haben auf ihren Kauflächen Rillen und Grübchen. Hier haften Zahnbeläge und Mikroorganismen besonders gut an und können oftmals auch bei bester Mundhygiene nicht entfernt werden. Am Boden dieser Rillen und Grübchen kommt es zu einer Ansammlung von Mikroorganismen und zahnschädigenden Substanzen, u.a. organischen Säuren. Diese beginnen nun den Zahnschmelz zu zerstören und dringen in die Tiefe vor. Mit dem Auge ist dies oft nur sehr schwer zu erkennen, meist erst dann, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Was tun?
Mit einem Pulverstrahlgerät, Kinetische Kavitätenpräparation (KCP), werden die Rillen und Grübchen der Backenzähne ausgestrahlt und von Mikroorganismen und zahnschädigenden Substanzen befreit. Die Zahnoberfläche wird konditioniert und die Rillen und Grübchen werden mit einem dünnfließenden Kunststoffmaterial aufgefüllt. Zahnbeläge und Mikroorganismen ist nun der Weg verschlossen. Versiegler müssen regelmäßig kontrolliert und evtl. ergänzt oder erneuert werden. Versiegelungen sind bei allen kleinen und großen Backenzähne sinnvoll, jedoch nur, wenn diese kariesfrei sind. Der Zeitpunkt der Versiegelung sollte so früh als möglich gewählt werden, ideal gleich nach dem Zahndurchbruch, um das Kariesrisiko zu minimieren. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, auch bei Erwachsenen, ist eine Versiegelung zu empfehlen, denn Karies kennt kein Alter.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Versiegelung der ersten und zweiten großen Backenzähnen bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr, nicht jedoch die Versiegelung der kleinen Backenzähnen und der dritten großen Backenzähnen. Diese müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Private Krankenkassen übernehmen die Versiegelung an allen Backenzähnen, auch über das 18. Lebensjahr hinaus. |
KCP ( Kinetische Kavitätenpräparation )
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